Gedenkstätte für anonyme Sammeleinäscherung
In unserem Garten in Lauf an der Pegnitz haben wir unsere Gedenkstätte für die Asche aus der Sammeleinäscherung.
Sie können das Sammelgrab in Lauf/Pegnitz besuchen:
Montag - Freitag von 10.00 – 17.00 Uhr.
Der Pachtvertrag mit dem „Himmelgarten“ konnte aus verschiedenen Gründen nicht zu annehmbaren Konditionen verlängert werden und läuft somit Ende 2019 aus. Die abgelaufenen Grabstätten wurden eingeebnet. Dies wurde auch rechtzeitig bekannt gegeben. Seit dem Jahr 2020 liegt die Verantwortung nach 20 Jahren unserer Pflege wieder bei der Stromerischen Kultur- und Denkmalstiftung.
Das Gemeinschaftsgrab der Asche aus Sammeleinäscherungen im „Himmelgarten“ hätte demnach aufgelöst werden müssen. Wir konnten jedoch mit der Vorsitzenden der Kultur- und Denkmalstiftung, Frau von Stromer-Baumbauer eine Vereinbarung treffen, die eine jährliche Verlängerung des Sammelgrabes ermöglicht, soweit diese Vereinbarung nicht gekündigt und die Jahresnutzungsgebühr im Januar d. jeweiligen Jahres in Höhe von 600.- Euro bezahlt ist. Diese wird als „Spende“ von den Forumsteilnehmern getragen. Aktuell besteht die Nutzung des Sammelgrabes bis Dezember 2025.
Im Herbst 2019 wurde als Ersatz für diese Gedenkstätte im Tierkrematorium in Lauf/Pegnitz die Gartenanlage komplett umgebaut und eine neu dafür geschaffene noch größere Zisterne mit Sitzmöglichkeit, eingefasst von einem schönen Pflanzenrahmen errichtet. Dorthinein wird die Asche aus den Sammeleinäscherungen ab Kremierung Januar 2020 verbracht.
Aber beachten Sie:
Im Gegensatz zur Einzeleinäscherung, wo der Tierhalter die Asche mit nach Hause nehmen darf (zum Verstreuen, Vergraben oder bei sich Aufstellen), existiert leider eine so individuelle (wie verstreuen, vergraben) gesetzliche Regelung nicht für die Asche aus einer Sammeleinäscherung.
Hier schreibt der Gesetzgeber uns vor:
Die Sammelasche müssen wir gemäß gesetzlicher Vorgabe (Abfallschlüssel 19 01 12 für Rost- und Kesselasche) fachgerecht z. B. thermisch entsorgen. Ein dauerhaftes Verbringen der Sammelasche z. B. auf oder in der Erde ist nicht erlaubt. Nach diesen gesetzlichen Vorgaben müsste die Sammelasche nach erfolgter Kremierung an sich direkt entsorgt werden.
Jedoch haben wir eine Ausnahmeregelung von der Behörde erhalten, dass eine „Zwischenlagerung“ in einer Zisterne erlaubt, damit Tierhalter einen würdigen Platz zum Gedenken haben. Dies wurde jedoch nur unter der Auflage genehmigt, dass bei Schließung oder wenn die Zisterne keine Kapazitäten mehr hat (was Jahre dauert kann), die Asche unter Nachweis gemäß Abfallschlüssel 19 01 12 verbracht wird.
Leider können wir an dieser gesetzlichen Regelung nichts ändern. Was möglich war, haben wir bereits getan: Wir konnten durch das Gemeinschaftsgrab im Himmelgarten und nun neu im Tierkrematorium Lauf jedoch einen würdigen Platz für die Asche aus Sammeleinäscherungen schaffen. So war und ist es möglich, den Tierhaltern eine gewisse Zeit des Gedenkens zu ermöglichen.
Der Besuch der Gedenkstätte für die Sammelasche ist tagsüber im Himmelgarten möglich und in Lauf/Pegnitz von Montag - Freitag von 10.00 – 17.00 Uhr.